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Bisher gilt, daß ein vollflächiges Überstreichen von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen nicht zulässig ist. Das gilt insbesondere für Silikonfugen, aber ebenso für Acrylatdispersion, Hybrid-Dichtstoff, Polyurethan und Polysulfid.
Lt. DIN 18363 – Anstricharbeiten – hat der Auftragnehmer … zu prüfen … und dem Auftraggeber seine Bedenken unverzüglich mitzuteilen (siehe VOB Teil B – DIN 1961 - § 4, Nr. 3).

Jetzt gilt: Die Beschichtung mit SiliPainter Pro oder die Alternativen Silipainter Pro S und SiliPainter One – schaffen auf der Fuge, sowohl bei der Neuverfugung als auch bei der Fugensanierung eine standfeste, verlaufsfreie und überstreichbare Haftbrücke. Diese kann dann mit allen dafür geeigneten Farbsystemen, die in Verbindung mit dem jeweils anderen Material alle für einen funktionsfähigen Einsatz notwendigen Eigenschaften aufweisen, überstrichen werden. Diese Beschichtungen müssen der DIN 52460 und DIN 52452-4 genügen. Der Nachweis der Überstreichbarkeit ist nach DIN 52452-4 A 3 zu führen.
Der SiliPainter ist mit den meisten auf dem Markt befindlichen, handelsüblichen Anstrichsystemen verträglich. So kann der Maler auch bestehende Silikonfugen an Fenstern und Türen, im Verglasungsbereich und im Sanitärbereich und selbst im Konstruktionsbereich für nachfolgende Anstrichsysteme vorbereiten. Er kann somit Dichtstoffe auf Silikonbasis in die Fuge einbringen, da mit SiliPainter praktisch eine uneingeschränkte Überstreichbarkeit mit den geeigneten Anstrichsystemen gegeben ist.